Periodische Berichte

 
 
 

Medienbericht 1998

 
Fr, 23.10.1998

Bericht der Bundesregierung über die Lage der Medien in der Bundesrepublik Deutschland 1998

Hintergrundpapier zur Ersten Lesung des Berichtes im Deutschen Bundestag am 24./25. Juni 1998

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat am 29. April 1998 den Bericht über die Lage der Medien in der Bundesrepublik Deutschland 1998 (Medienbericht 1998) beschlossen. Damit informiert die Bundesregierung zum nunmehr sechsten Mal seit 1970 ausführlich über die Situation der Medien, einem zentralen Baustein unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaftsordnung.

Während der Medienbericht 1994 hauptsächlich die Auswirkungen der Wiederherstellung der Deutschen Einheit im Medienbereich und den Ausbau der dualen Rundfunkordnung behandelte, steht im Mittelpunkt des vorliegenden Berichts der Wandel Deutschlands zur Informations- und Wissensgesellschaft. Während der vergangenen Jahre hat eine rasante Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK-Technologie) stattgefunden. Infolgedessen ist dieser Wandel zur Informations- und Wissensgesellschaft durch das Zusammenwachsen von Telekommunikation, Massenmedien und digitaler Informationstechnik (Technische Konvergenz) gekennzeichnet.

Die neuen Informations- und Kommunikationsdienste

Die Zukunft des Standortes Deutschland wird wesentlich davon abhängen, wie schnell und vielseitig wir die mit den neuen Informationstechniken verbundenen Innovationen umsetzen. Information und das daraus entstehende Wissen ist eine immer wichtiger werdende Voraussetzung für Effizienz, Schnelligkeit und Marktnähe und damit ein immer größerer Faktor im härter werdenden globalen Wettbewerb.

In der Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie und der Medien liegen nicht nur entscheidende Chancen für gesellschaftlich-kulturellen Fortschritt und verbesserte Lebensqualität, sondern insbesondere für wirtschaftliches Wachstum und neue Arbeitsplätze.

1997 hat die Informationswirtschaft bereits ca. 1,7 Mio. Menschen in Deutschland einen Arbeitsplatz geboten. Nach einer Prognose des Fachverbandes Informationstechnik im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) und dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) wird für das Jahr 1998 ein weiterer Zuwachs von ca. 91.000 neuen Arbeitsplätzen im Bereich der Informationswirtschaft erwartet.

Die Bundesregierung rechnet damit, daß in den nächsten Jahren 210.000 neue Arbeitsplätze durch die Multimedia-Techniken entstehen und 1,2 Mio. trotz des unverändert bestehenden Rationalisierungsdrucks gesichert werden können.

Das große Potential zur Schaffung neuer Multimedia-Arbeitsplätze in den nächsten Jahren wird bereits heute bestätigt: Mittlerweile herrscht in Teilbereichen der Informationswirtschaft ein akuter Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, z. B. bei der Softwareentwicklung oder der Halbleiterherstellung. Im vergangenen Jahr konnten fast 30.000 Stellen in der Informationswirtschaft nicht besetzt werden, weil qualifiziertes Personal fehlte. Bereits eingeleitete Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit und der Arbeitsämter und neue Ausbildungsverordnungen der Bundesregierung für Berufe in der Informations- und Kommunikationsbranche werden zu einer Verbesserung des Arbeitskräfteangebotes führen.

Ziel der Bundesregierung ist es, den multimedialen Techniken mit den verschiedenen Anwendungs- und Nutzungspotentialen (Online-Information und -Kommunikation, Telekooperation/Telearbeit, Homeshopping/Homebanking, Verkehrstelematik, Tele-learning, Telematik und Telemedizin im Gesundheitswesen) in Deutschland den Weg zu ebnen, so daß deren Chancen für Wirtschaft, Gesellschaft und Politik genutzt werden können. Mit u.a. folgenden gesetzlichen Regelungen hat die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen für die Weiterentwicklung hin zur Informationsgesellschaft geschaffen:

  • Das Telekommunikationsgesetz legte 1996 die Grundlage dafür, die Telekommunikationsinfrastrukturen und -dienste dem Wettbewerb zu erschließen. Das Gesetz hat wichtige Weichen für die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs auf den Telekommunikationsmärkten sowie für die Gewährleistung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen gestellt. Die vorangegangen Monate haben gezeigt, daß die neuen Wettbewerbsstrukturen zu einem deutlichen Preisrückgang geführt haben.
  • Das 1997 in Kraft getretene Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz des Bundes ist das rechtliche Gerüst für das Angebot und die Nutzung der neuen elektronischen Dienste. Rechtssicherheit, Datenschutz, Urheberrecht, Jugend- und Verbraucherschutz sind im Netz gewährleistet.
  • Das Gesetz über die Übertragung von Fernsehsignalen (FÜG) von 1997 enthält die notwendigen Regelungen für gemeinsame Normen beim digitalen Fernsehen, Regelungen für die Zugangsberechtigung zu digitalen Fernsehdiensten sowie Anforderungen an Fernsehempfänger. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für die Anwendung digitaler Techniken im Rundfunk- und Unterhaltungselektronikbereich geschaffen worden.

Alle genannten Gesetze sind wichtige Voraussetzungen für eine innovative und pluralistische Medienlandschaft.

Das Zusammenwachsen von Individual- und Massenkommunikation wird Auswirkungen auf die nationale wie die internationale Medienordnung haben. Ihnen muß sich die Medienpolitik in Zukunft verstärkt widmen – neben den traditionellen Aufgaben, die Unabhängigkeit von Presse und Rundfunk zu garantieren sowie Meinungsfreiheit und -pluralismus zu sichern und zu fördern. Dabei macht es der globale Charakter der neuen IuK-Dienste notwendig, daß internationale Vereinbarungen getroffen werden. Die Bundesregierung wirkt am internationalen Austausch auf diesem Gebiet aktiv mit. Beispiele hierfür sind die 1997 in Bonn veranstaltete Konferenz "Globale Informationsnetze", die im Jahr davor abgeschlossenen Verträge der World Intellectual Property Organzation, welche die Urheberrechte auch in der interaktiven Netzkommunikation absichern, und die auf Ebene der Europäischen Union laufenden verschiedensten Bemühungen um einen flexiblen Rahmen für die neuen Dienste.

Zur Sicherung des Medienstandorts Deutschland an der Schwelle zum 21. Jahrhundert ist eine enge Kooperation zwischen Bund und Ländern erforderlich. Die Vorbereitung des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes und des Mediendienste-Staatsvertrages der Länder hat gezeigt, daß im Hinblick auf das Ineinandergreifen von Wirtschafts-, Technologie- und Rundfunkfragen neue Wege der Abstimmung zwischen Bund und Ländern zu gehen sind. Die förderale Ordnung des Grundgesetzes und die unterschiedlichen Kompetenzen von Bund und Ländern dürfen nicht zu einem Hemmnis für den Standort Deutschland werden.

Wirtschaftliche Dimension der neuen IuK-Technologie

Der gegenwärtig sich vollziehende Strukturwandel hin zur Informations- und Wissensgesellschaft setzt seit einigen Jahren deutliche Wachstumskräfte frei: 1994 wurden im Kommunikationsbereich weltweit Waren und Dienstleistungen im Wert von 2 Billionen DM umgesetzt. Die Angaben für 1996 weisen mit 2,3 Billionen DM ein Wachstum von über 10 % aus. Der Sektor Information und Kommunikation wächst damit weltweit nahezu doppelt so stark wie alle anderen Branchen. Die Umsätze im deutschen Software-Markt haben sich in den letzten 10 Jahren fast vervierfacht: von rd. 10 Mrd. DM 1985 auf geschätzte 38 Mrd. DM 1996.

Die deutsche Volkswirtschaft ist in hohem Maße durch kleine und mittlere Unternehmen geprägt. Hier arbeiten fast zwei Drittel aller Beschäftigten. Gerade für diese Unternehmen gilt es, sich den neuen Techniken zu öffnen. An dieser Stelle setzt das Gesamtkonzept der Bundesregierung "Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen" an. Es besteht aus einer Vielzahl von Initiativen und Förderprogrammen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Wissensgewinnung, Kooperation, Technologietransfer und Innovationsberatungen sowie der Kapitalbildung.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung verschiedene IuK-spezifische Programme und Initiativen für kleinere und mittlere Unternehmen gestartet. U. a. sind zu nennen:

  • Mit dem "Gründerwettbewerb Multimedia" fördert die Bundesregierung Unternehmensgründungen im Bereich Multimedia. 100 Konzeptideen werden mit jeweils 10.000 DM prämiert. Die 20 besten Ideen erhalten jeweils 50.000 DM als Unterstützung für die Erstellung eines Businessplans und die Realisierung der Gründung. Ziel ist es, nicht nur eine Gründungswelle im Multimediabereich auszulösen, sondern auch dauerhafte Arbeitsplätze in diesem zukunftsrelevanten High-Tech-Sektor zu schaffen.
  • Mit der Initiative "Elektronischer Geschäftsverkehr" werden Anstöße für eine stärkere Nutzung des Internet in der Geschäftswelt gegeben. Insgesamt 25 Mio. DM stellt die Bundesregierung bereit, um Unternehmen bei dem Einsatz der Online-Medien zu unterstützen.
  • Im Rahmen der Initiative "Telearbeit" mit einem Volumen von 20. Mio. DM hat die Bundesregierung zusammen mit der Deutschen Telekom AG 1996 eine Maßnahme für den Mittelstand gestartet. Durch die Maßnahme werden bereits bestehende Arbeitsplätze umgestaltet und neue Arbeitsplätze geschaffen. Darüber hinaus wurde ein Beratungspaket erstellt, das Unternehmen praxisnahe Hilfestellung in technischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen der Telearbeit gibt.
  • Auch für den neuen Dienstleistungsbereich "Teleservice" wurden Beratungsmöglichkeiten und Förderprogramme geschaffen. Hierfür hat die Bundesregierung 15 Mio. DM bereitgestellt.

Gesellschaftliche Dimension der neuen IuK-Technologie

Die neuen IuK-Techniken werden sich nur dann im privaten Bereich durchsetzen, wenn die gesellschaftliche Akzeptanz nachhaltig gefördert wird. Denn die heute bereits globale Verfügbarkeit der neuen Informationstechniken besagt: Nur diejenigen Staaten werden auf Dauer in der ersten Liga des internationalen Wettbewerbs mitspielen, die den technischen Fortschritt nicht als Gefahr, sondern als Motor des gesellschaftlichen und ökonomischen Fortschritts erkennen.

Vorrangiges Ziel der Bundesregierung ist daher, die Akzeptanz der neuen Techniken in der Gesellschaft und die Anwendung in den verschiedenen Lebensbereichen zu fördern. Bei der Nutzung der neuen Medien darf es keine Spaltung der Gesellschaft in Angeschlossene und Ausgeschlossene geben.

Die Bundesregierung hat mit einer Vielzahl von Maßnahmen bereits Vorsorge getroffen. Zu nennen sind beispielsweise:

  • Das 1996 gegründete "Forum Info 2000": In diesem Forum arbeiten 180 Vertreter aus den verschiedensten gesellschaftlich relevanten Gruppierungen und Organisationen an der Entwicklung von Konzepten, die die Akzeptanz in allen Teilen der Bevölkerung gegenüber den neuen Techniken erhöhen sollen. Erste Konzepte wurden bereits vorgelegt, die derzeit mit Förderung der Bundesregierung umgesetzt werden.
  • Im gleichen Jahr hat das BMBF den Wettbewerb "Senioren ans Netz" ausgeschrieben. In diesem Wettbewerb wurden von insgesamt 150 eingehenden Vorschlägen, wie die gegenüber den neuen Techniken am reserviertesten eingestellte Gruppe an die neuen Informations-Technologien herangeführt werden kann, die zehn besten Ideen prämiert und gefördert.
  • Das vom BMBF zusammen mit der Telekom AG und weiteren Sponsoren in diesem Zusammenhang initiierte Projekt "Schulen ans Netz" geht mittlerweile in die dritte Runde. Insgesamt sind hierfür 160 Mio. DM bereitgestellt worden. Ziel ist es, bis zum Jahre 2000 alle Schulen an das Netz anzuschließen. Zusätzlich sollen durch den Einsatz vernetzter Computer moderne Konzepte medienorientierten Unterrichts entwickelt werden.
  • In dem Wettbewerb "Media@Komm" sollen diejenigen Gemeinden ermittelt werden, die die besten Konzepte für die Entwicklung und Erprobung multimedialer Dienste erarbeiten. Insgesamt stellt die Bundesregierung hierfür 60 Mio. DM bereit.

"Neue" Medien – "alte" Medien

Die neuen Medien lösen die alten nicht ab, sondern ergänzen die vielfältige Medienlandschaft. Zugleich prägt die Digitalisierung Produktion und Verbreitung aller Medien. Der Medienbericht 1998 stellt in Fortschreibung der vorangegangenen Berichte ausführlich das aktuelle wirtschaftliche, technische und rechtliche Umfeld dar, dem die Medien in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen.

  • Presse: Derzeit erscheinen in Deutschland täglich 371 Tageszeitungen (355 lokale/regionale Zeitungen, 6 überregionale und 10 Straßenverkaufszeitungen) in 1582 Ausgaben und mit einer Verkaufsauflage von 24,6 Mio. Exemplaren. Rd. 120 Zeitungen sind derzeit auch in den Online-Medien präsent.Das große Gesamtangebot an Zeitschriftentiteln in Deutschland ist in den letzten Jahren weiter gewachsen. Das titelstärkste Segment bilden die Fachzeitschriften (3.450 Titel), die Publikumszeitschriften (rd. 1.670 Titel) erzielen die höchste Gesamtauflage (rd. 130 Mio. Exemplare). Die weitere Ausdifferenzierung der Zeitschriftenlandschaft ist die Reaktion auf eine zunehmende Segmentierung der Leserschaft und läßt sich vor allem im Bereich der Publikumszeitschriften beobachten.Deutschland ist ein großer Buchmarkt: Im internationalen Vergleich ist Deutschland nach China und Großbritannien das Land mit der drittgrößten Titelproduktion. Allein 1996 wurden 71.515 Titel produziert, und die Anzahl der insgesamt lieferbaren Titel in deutscher Sprache liegt bei ca. 750.000 Titeln.
  • Rundfunk: Die duale Rundfunkordnung - das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und privaten Hörfunk- und Fernsehveranstaltern - hat sich bewährt. Heute werden rd. 55 öffentlich-rechtliche Hörfunkprogramme produziert, und rd. 180 private Anbieter sind auf dem Hörfunkmarkt vertreten. Parallel dazu werden 14 öffentlich-rechtliche und rd. 85 private Fernsehprogramme in Deutschland produziert. Insgesamt hat Deutschland das größte frei empfangbare Fernsehangebot Europas.Diese große Informationsvielfalt im elektronischen Bereich erhält durch die Digitalisierung weitere Entwicklungsmöglichkeiten. Schon jetzt bieten Rundfunkunternehmen zusätzlich Informationen im Internet und in Online-Diensten an: Derzeit sind 75 Hörfunk- und Fernsehanbieter in den Netzen präsent.Das Fernsehen ist in Deutschland Motor für die Entwicklung einer Vielzahl digitaler Dienste im Breitbandnetz. Die gegenwärtig in Teilbereichen noch bestehenden Engpässe bei der Programmverbreitung über terrestrische Frequenzen, Kabel und Satellit werden durch die Einführung der neuen digitalen Übertragungstechnik (digitale Kompression) beseitigt werden. Diese Entwicklung ist auch eine Voraussetzung für die weitere Erhöhung der Programm- und Meinungsvielfalt. Um den Übergang von der analogen zur digitalen Übertragungstechnik sachgerecht und innerhalb einer festen Frist vorzubereiten, hat die Bundesregierung am 17.12.1997 die Initiative "Digitaler Rundfunk" beschlossen. Ziel dieser Initiative ist es, zusammen mit den beteiligten Kreisen (Ländern, Programm-/Diensteanbietern, Netzbetreibern, Industrie und Verbrauchern) eine konkrete Strategie hinsichtlich des Übergangs von der analogen zur digitalen Übertragungstechnik zu erarbeiten.

Mediennutzung und Jugendschutz

Dem vielgestaltigen Angebot an Medien in Deutschland entspricht eine starke und differenzierte Nutzung: Die Gesamtreichweite allein der tagesaktuellen Medien lag 1995 bei täglich 97 %.

Das Fernsehen hatte 1995 unter den tagesaktuellen Medien die größte tägliche Reichweite (83 %) und wurde auch am längsten genutzt (2 Stunden und 38 Minuten). Die Tageszeitung erreichte täglich durchschnittlich 65 % (Zeitaufwand: 30 Minuten), der Hörfunk wurde von 75 % der Bevölkerung eingeschaltet (Zeitaufwand: 2 Stunden und 42 Minuten). Die Fernsehnutzung der Bundesbürger verteilt sich zu je etwa 50 % auf die öffentlich-rechtlichen und die privaten Programme. Das neue Medium Internet/Online-Dienste wurde 1997 von rd. 6,5 % der Bevölkerung ab 14 Jahren genutzt.

Ca. 61 % der Drei- bis 13jährigen und 86 % der 14- bis 19jährigen wurden 1995 täglich vom Fernsehen erreicht. Bei beiden Altersgruppen stand die Nutzung privater Programme im Vordergrund. Bei den Jugendlichen stieg die TV-Nutzung zwischen 1990 und 1995 an, was zu Lasten des Hörfunks ging. Seine Reichweite in dieser Altersgruppe betrug 1995 73 %, die der Tageszeitung lag 1995 bei 42 %.

Die Reichweite politischer Information in den tagesaktuellen Medien ist im gesamten Bundesgebiet 1995 gegenüber 1990 zurückgegangen.

Trotz der sich in Reichweite und Zeitaufwand dokumentierenden Bedeutung des Fernsehens für den Lebensalltag der Bürger hat das Medium an Ansehen verloren. Auch das Meinungsbild des Hörfunks hat sich verschlechtert. Im Gegensatz zu den beiden elektronischen Medien konnte die Tageszeitung ihr Image stabilisieren.

Im Zusammenhang mit Gewalt und Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft wird die Rolle der Medien seit Jahren kritisch diskutiert. Mit den Ursachen zunehmender Gewaltbereitschaft müssen sich alle Verantwortlichen in Gesellschaft, Schule, Familie und Kirche auseinandersetzen. Die Bundesregierung setzt sich massiv für den Jugendschutz auch im Bereich der Medien ein. Sie verfolgt die Entwicklung unverändert mit großer Aufmerksamkeit.

Die Länder haben auf seiten des Gesetzgebers im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Aufsicht über das öffentlich-rechtliche und private Fernsehen im ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrag von 1994 die Jugendschutzbestimmungen verschärft. Die Einschränkung der zulässigen Sendezeiten, die Einführung von Jugendschutzbeauftragten bei den einzelnen Sendern sowie die Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen haben insgesamt zu einem Rückgang der Gewaltdarstellungen beigetragen.

Eine weitere Absenkung der Gewaltquote ist aus Sicht der Bundesregierung jedoch wünschenswert. Unabhängig von den straf- und rundfunkrechtlichen Beschränkungen und unbeschadet der verfassungsmäßig garantierten Freiheit von Presse, Hörfunk und Fernsehen sollten die Medien mit Hilfe wirkungsvoller Selbstkontrolleinrichtungen noch stärker dem gesellschaftlichen Gemeinwohl folgen.

Auch im Internet und in den Online-Diensten werden illegale und jugendgefährdende Inhalte angeboten; der Anteil als illegal einzustufenden Angebote im Netz dürfte aber nicht mehr als 1 % der Gesamtdatenmenge ausmachen. Gerade die neuen Techniken mit ihren grenzüberschreitenden, erweiterten Kommunikationsmöglichkeiten erfordern über die nationale Gesetzgebung hinaus internationale Verständigungen. Daneben unterstützt die Bundesregierung technische Vorkehrungen und freiwillige Selbstkontroll-einrichtungen gegen die Verbreitung illegaler, schädigender oder jugendgefährdender Inhalte in den Netzen.